Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pension – Restaurant Landhaus „Zum Ross“

Stand : 04.01.2021

Pension und Restaurant Landhaus “Zum Ross“
Angelika Göbel
Malzgasse 132
99189 Witterda

Tel.: 036201 85972
Fax: 036201 85411
Email: mail@pension-zum- ross.de
Website: www.pension-zum-ross.de

Lieber Feriengast / Veranstalter / Vertragspartner,

die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und unserem Unternehmen.

§1 Anwendungsbereich

  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtlichen Leistungen, die die Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ gegenüber dem Gast, dem Veranstalter oder anderen Vertragspartnern erbringt.
    Diese Leistungen beziehen sich insbesondere auf die Entgeltliche Nutzungsüberlassung

    • von Zimmern, Ferienwohnungen
    • sonstige Räumlichkeiten z.B. für Tagungen, Seminare, Bankette- und Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken,
    • Verleih von Ponys, sonstigen Programmen z.Bsp. Planwagenfahrten, sowie allen damit zusammenhängenden Leistungen.
  2. Die AGB`s beziehen sich auf alle künftige Geschäften mit den Vertragspartner, die mit der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ geschlossen werden.

§2 Allgemeines

  1. Unsere Zimmer / Ferienwohnungen sind Nichtraucher-Zimmer und stehen Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr sowie am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
  2. Im Zeitraum Hoch- Topsaison können Buchungen nur über 7 Nächte erfolgen. Anreisetag ist in dem betreffenden Zeitraum immer Sonntag. In der Saison Silvester kann eine Buchung nur über 6 Nächte erfolgen.

§3 Vertragsabschluss

  1. Die Verträge kommen nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Antrages von der Pension- Restaurant Landhaus „ Zum Ross“ zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung erfolgen.
  2. Die Pension- Restaurant Landhaus „ Zum Ross“ haftet nicht für Leistungen, die im Namen und auf Rechnung Dritter vermittelt werden. Bestellt ein Dritter für einen Gast eine oder mehrere Leistungen so haftet er zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  3. Nur mit schriftlicher Zustimmung der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“
    ist die Unter –bzw. Weitervermietung eines Zimmers / Ferienwohnung, an Dritte, sowie die unentgeltliche Nutzung gestattet.
  4. Mündliche Vereinbarungen sollten aus Beweisgründen schriftlich bestätigt werden. Anzeigen und Erklärungen die der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§4 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen

  1. Die Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ verpflichtet sich, die vom Gast gebuchten Zimmer / Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sofern der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“
    die Erbringung der Leistung zum entsprechenden Zeitpunkt nicht möglich ist wird dies dem Gast in einer angemessenen Frist mitgeteilt.In diesem Fall können beide Parteien (Gast und Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“) ohne Angaben von Gründen und ohne Geltendmachung von Ansprüchen von dem Vertrag zurücktreten.Schon gewährte Leistungen sind zu vergüten.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer / Ferienwohnung-Überlassung und die von ihm darüber hinaus in Anspruch genommenen Leistungen gültigem Preise zu zahlen.
  3. Die direkt mit der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ vereinbarten Preise verstehen sich inkl. der gültigen Mehrwertsteuer.
  4. Änderungen der anteiligen Mehrwertsteuersätze gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe und Rabatte sind nicht kombinierbar und können nicht in Folge gebucht werden. Personengebundene Firmenpreise sind nicht auf andere Personenübertragbar.
  6. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen.
  7. Die Höhe der Vorauszahlung und des Zahlungstermins kann im Vertrag festgehalten werden. Die Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ ist berechtigt eine Vorauszahlung von bis zu 100% der Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.
  8. Der Zahlungsanspruch der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ ist unverzüglich nach Zugang der Rechnung fällig. Rechnungen sind grundsätzlich sofort in bar, EC Mastercard zubegleichen.
  9. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 € fällig.
  10. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ aufrechnen.
  11. Sofern keine Spätabreise gebucht wurde enden sämtliche Leistungen am Abreisetag 10.00 Uhr.
  12. Bei der Buchung von Kindern ohne Eltern behalten wir uns vor, Kinder von der Betreuungsleistung auszuschließen sofern deren gesundheitlicher Zustand (z.B. akute Infektionserkrankung) das Wohl anderer Kinder und der Mitarbeiter gefährdet.

§5 Zimmerbereitstellung, – übergabe,- rückgabe

  1. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer / Ferienwohnung ( Veranstaltung). Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
  2. Die Bereitstellung der Zimmer / Ferienwohnungen dient ausschließlich dem Beherbergungszweck.
  3. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessenVeranlassung die Leistung der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ erhalten haben, verschuldet wurden.
  4. Die Zimmer / Ferienwohnung stehen ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr sowie am Abreisetag bis10.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise erfolgt bis spätestens 19.00 Uhr. Ausnahmen zur Anreisezeit werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung mir der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ genehmigt, anderenfalls kann die Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ die Zimmer / Ferienwohnung anderweitig vermieten.

§6 Absagen / Abbestellungen / Stornierungen / Rücktritt des Bestellers

  1. Bei Nichtanreise oder Stornierung innerhalb bestimmter Fristen bleibt der Besteller zur Zahlung des vereinbarten Preises wie folgt verpflichtet:
    • Bis 42 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15,00 €
    • Zwischen dem 42. und dem 16. Tag vor dem Reiseantritt 30% der bestellten Leistungen
    • Zwischen dem 15. und dem 8. Tag vor dem Reiseantritt 60% der bestellten Leistungen
    • Innerhalb der letzten 7 Tage vor dem vereinbartem Reiseantritt 80% der bestellten Leistungen.
  2. Absagen müssen schriftlich oder per Fax erfolgen und werden vom Unternehmen bestätigt.
  3. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Zimmer / Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. In diesem Fall entfällt die Stornierungsgebühr.

§7 Rücktritt der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“

  1. Die Berechtigung zum Rücktritt vom Vertrag erfolgt gemäß §323 BGB oder zur Kündigung des Vertrages gemäß §314 BGB.
    • Wenn der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt z.B. die geforderte Vorauszahlung nicht gezahlt wird.
    • Wenn die Erfüllung des Vertrages wegen höhere Gewalt, Streik oder andere nicht vertretbare Gründe unmöglich ist.
    • Wenn der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten, wie z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks macht.
    • Wenn der Vertragspartner den Namen der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nutzt
    • Wenn ein begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährdet ist.
  2. Die Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ verpflichtet sich den Vertragspartner unverzüglich nach bekannt werden des Grundes, vom Rücktritt / Kündigung in Kenntnis zu setzen.
  3. Bei begründetem Rücktritt / Kündigung entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz für den Vertragspartner Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“

§8 Veranstaltung

  1. Die endgültige Teilnehmerzahl einer Veranstaltung muss der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.
    Ist die dann genannte Teilnehmerzahl höher als die vereinbarte, wird sie nur Bestandteil des Vertrages wenn die Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ schriftlich zustimmt. Bei Nichtzustimmung ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Veranstaltung mit der höheren Teilnehmerzahl durchzuführen. Bei Zustimmung wird die Abrechnung dem entsprechend angepasst. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Zustimmung. Ist die Teilnehmerzahl geringer als die Vereinbarte, so hat dies keinen Einfluss auf die Abrechnung.
  2. Verändert sich der vereinbarte Zeitpunkt der Veranstaltung, so werden alle dadurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.
  3. Die Inanspruchnahme der reservierten Räume über den vertraglich geregelten Zeitraum bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ und ist mit einem zusätzlichen Entgelt verbunden.
  4. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, hat der Vertragspartner alle behördlichen Genehmigungen selbst und auf eigene Kosten zu besorgen.
  5. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer, Hilfskräfte und für sich selbst. Das Unternehmen ist berechtigt angemessene Sicherheiten vom Vertragspartner zu verlangen.
  6. Sämtliche eingebrachte Gegenstände wie Dekorationsmaterial oder Anlagen, müssen den Ordnungsvorschriften entsprechen und werden nach Ende der Veranstaltung wieder entfernt. Die Zustimmung über die Verwendung der Gegenstände wird im Vertrag geregelt. Ist keine schriftliche Zustimmung vorhanden, haftet der Vertragspartner für alle damit im Zusammenhang stehenden Schäden.
  7. Seitens der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ besteht kein Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände.
  8. Alle Werbemaßnahmen, Informationen, Einladungen, Zeitungsanzeigen und ähnliches, die einen Bezug zur Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ herstellen, müssen auch von
    der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ genehmigt werden.

§9 Haftung der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“

  1. Das Unternehmen haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten aus dem Vertrag.
  2. Des weiteren haftet das Unternehmen für Schäden.
    • Der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, wenn die Pension-Restaurant Landhaus „Zum Ross“ die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
    • durch die Verletzung essentieller Vertragspflichten entstehen. In diesem Fall ist der Schaden auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt
  3. Ausgeschlossen von der Haftung sind Folgeschäden oder mittelbare Schäden.
  4. Der Vertragspartner ist verpflichtet Störungen oder Mängel unverzüglich den Mitarbeitern der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ anzuzeigen. Das Unternehmen wird nach Kenntnisnahme bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den Schaden so gering zu halten.
  5. Die Haftung für eingebrachte Sachen erfolgt gemäß §§ 701ff BGB. Die Gäste werden gebeten Wertgegenstände dem Vermieter zu übergeben oder bei sich zu tragen. Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nach Kenntnisnahme des Verlusts der Zerstörung oder Beschädigung der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ nicht unverzüglich Anzeige macht.
  6. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners werden 6 Monate aufbewahrt und nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Für den Aufwand wird eine entsprechende Geldleistung fällig.
  7. Post- und Wertsendung
    Zu Händen der Vertragspartner bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Unternehmen übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
  8. Für die Nutzung der Stellplätze auf dem Grundstück der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ wird keine Haftung übernommen.
  9. Für die Nutzung des Pools auf dem Grundstück der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ wird keine Haftung übernommen. Für Minderjährige Kinder obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten.
  10. Das Betreten der Stallungen sowie der Umgang der Tiere sind auf eigene Gefahr. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung. Für Minderjährige Kinder obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten.
  11. Transport im Rahmen seiner Dienstleistung übernimmt die Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen und Sachschaden ist auf die gesetzliche KFZ Versicherung beschränkt. Für Verlust und Verzögerung wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.

§10 Haftungsausschluss

  1. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich die Betreiber verantwortlich.
  2. Für materielle oder ideelle Schäden, die durch die angeführten Informationen herbeigeführt wurden, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen, es sei denn das die Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
  3. Sämtliche Online Angebote sind unverbindlich. Die Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ hat das Recht, Teile der Seiten oder das Angebot ohne Ankündigung zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung einzustellen.

§11 Datenschutz

  1. Die Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten auf der Homepage der Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ erfolgt auf freiwilliger Basis. Gewöhnlich geschieht dies, wenn der Gast eine Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen eingeht.
  2. Eine Weitergabe der vom Gast angegebenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausnahme bilden Statistiken, in denen die Daten anonymisiert weiterverwendet werden.
  3. Alle auf der Homepage und in den Prospekten verwandten Bilder sind mit den entsprechenden Personen geregelt.
  4. Generell ist der Besuch unserer Homepage auf anonyme Weise möglich. Die Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ behält sich das Recht vor, Informationen allgemeiner Natur, wie z.B. Art des Webbrowsers Domain-Namen, Service Provider oder ähnliches zu speichern. Diese Informationen lassen keine Rückschlüsse auf den Nutzer zu.
  5. Mit der Nutzung der Homepage Pension- Restaurant Landhaus „Zum Ross“ erklärt sich der Nutzer einverstanden dass die freiwillig übermittelten Daten von uns gespeichert und unter Beachtung der Datenschutzerklärung verarbeitet und benutzt werden.

§12 Salvatorische Klausel

1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

§13 Rechtslage

Es wird deutsches Recht vereinbart.